FAQ

Fragen &
Antworten

Anspruch auf eine Pflegeberatung hat jeder Versicherte in Deutschland, wenn er pflegebedürftig ist oder Pflegebedürftigkeit droht. Auch Angehörige können Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Sie können sich entweder an Ihre Pflegekasse wenden oder Sie nehmen Kontakt mit uns auf.

Nein. Eine Pflegeberatung muss nicht vorher beantragt werden.

Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Es ist eine anerkannte Beratungsstelle.
  • Die Mitarbeiter/innen sind geschultes Fachpersonal mit pflegefachlichem Wissen.
  • Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI und §45 SGB XI wird kostenfrei angeboten.
  • Die Mitarbeiter/innen haben eine Zusatzqualifikation.

a) Als anerkannte Beratungsstellen bieten wir folgende Beratungsarten an:

  • Kostenfrei: Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
  • Kostenfrei: Pflegekurse nach §45 SGB XI
  • Kostenfrei: Häusliche Schulungen nach §45 SGB XI
  • Weitere unserer Leistungen können kostenpflichtig sein

Wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, erhalten Sie nach der Beratung nach §37.3 und/oder 45 SGB XI eine Rechnung über den Beihilfeanteil, welche Sie zur Erstattung an Ihre Beihilfestelle schicken.

Unsere Berater/innen melden sich zeitnah bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen individuellen Hausbesuchstermin.

Wir sind eine unabhängige Pflegeberatungsstelle und haben für unsere Beratungsleistungen mit den Pflegekassen Rahmenvereinbarungen zur Abrechnung getroffen. Es gibt aber auch Leistungen, welche generell nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Dazu gehören z.B.:

  • Privatgutachten
  • Bescheinigungen
  • Expertisen
  • Widerspruchsgutachten
  • Begleitung bei der MDK-Begutachtung
  • Serviceleistungen

Das ist ganz individuell. Eine Beratung kann von 30 Minuten bis 120 Minuten dauern. Wir nehmen uns in Ruhe die Zeit, die Sie für Ihre Situation benötigen.

Sie entscheiden, wer an Ihrem Beratungsgespräch teilnimmt. Hier gibt es keine Einschränkungen.

Pflegende Angehörige können unsere Beratungsleistungen ebenso in Anspruch nehmen, z.B. unsere Pflegekurse und Häuslichen Schulungen nach §45 SGB XI. Dieses Angebot ist speziell auf die Belange von pflegenden Angehörigen zugeschnitten.

Sie können unsere Hilfe immer dann anfordern, wenn Sie unsere Unterstützung benötigen.

a) Für Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI gelten folgende Fristen: Liegt bei Ihnen Pflegegrad 2-5 vor, müssen Sie, wenn Sie keine Sachleistung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährig einen Beratungseinatz in Anspruch nehmen (§ 37 Abs. 3 SGB XI):
bei Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr
bei Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr

b) Die Teilnahme an unseren Pflegekursen nach §45 SGB XI ist in der Anzahl nicht begrenzt.

c) Unsere unahängigen, kostenpflichtigen Unterstützungsleistungen können unbegrenzt in Anspruch genommen werden.

Wir müssen unsere erbrachten Beratungen schriftlich dokumentieren und Sie müssen die durchgeführte Beratung im Hausbesuch durch Ihre Unterschrift bestätigen. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, einer Weitergabe von Informationen zu widersprechen. Die Pflegekassen erhalten also nur die Informationen, die für die Abrechnung relevant sind. Gesundheitsdaten werden ohne Ihre Einwilligung nicht weitergegeben.

Wenn Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, haben Sie Ihre/n persönliche/n Pflegeberater/in, die nur für Sie zuständig ist.