
in Berlin & Brandenburg
Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI
Bei der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI erhalten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige regelmäßig durch unsere Pflegefachpersonen pflegefachliche Unterstützung für die Häusliche Pflege. Für Bezieher von Pflegegeld, ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, dann ist der Beratungseinsatz mindestens zweimal im Jahr verpflichtend. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Inhalte eines Beratungsgespräches
Der Beratungseinsatz ist keine „neue Begutachtung“, wie sie z.B. der Medizinische Dienst der Krankenkassen durchführt. Vielmehr geht es um die Beratung der Betroffenen und deren Angehörigen, um die Qualität der pflegerischen Versorgung in der Häuslichkeit sicherzustellen.
In unseren Beratungsgesprächen beleuchten wir gemeinsam die aktuelle Pflegesituation und besprechen ggf. notwendige Unterstützungsangebote, wie z.B. das Stellen von Höherstufungsanträgen oder die Durchführung einer Häuslichen Pflegeschulung zu einem Pflegethema.
Ihre persönliche Pflegeberaterin besucht Sie regelmäßig mindestens zweimal im Jahr und begleitet Sie sicher durch den Pflegealltag. Unsere PflegeberaterInnen und Pflegesachverständige besuchen Sie in Berlin und Brandenburg.
Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 können Sie den Beratungseinsatz einmal im Halbjahr kostenfrei in Anspruch nehmen.
Ebenso können Sie mit Pflegegrad 2-5 und Sachleistungsbezug (Versorgung durch einen Pflegedienst) den Beratungseinsatz einmal je Halbjahr kostenfrei in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 2-5
Bei Pflegegrad 2-5 müssen Sie, wenn Sie keine Sachleistung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährig einen Beratungseinatz in Anspruch nehmen:
bei Pflegegrad 2 – 3 = einmal je Halbjahr
bei Pflegegrad 4 – 5 = einmal je Vierteljahr
Gut zu Wissen
» Wir führen unsere Beratungseinsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch, auch in türkischer Sprache können wir Ihnen die Beratung in Berlin anbieten.
» Wir besuchen Sie zum Beratungsgespräch zu Hause und besprechen in aller Ruhe Ihre Fragen.
» Bis 30.06.2022 ist der Beratungseinsatz auf Wunsch telefonisch möglich.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Wir sind eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte und unabhängige Beratungsstelle in Berlin. Die durchgeführten Beratungseinsätze rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab.