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Neuerungen Pflegeversicherung 2024

Pflegereform

Kurzübersicht der aktualisierten Leistungen der Pflegeversicherung, die zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Pflegegeld
Das Pflegegeld wird zum 01.01.2024 um 5% angehoben:
Pflegegrad 2: 332 €
Pflegegrad 3: 573 €
Pflegegrad 4: 765 €
Pflegegrad 5: 947€
 
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung wird zum 01.01.2024 um 5% angehoben:
Pflegegrad 2: 761 €
Pflegegrad 3: 1.432 €
Pflegegrad 4: 1.778 €
Pflegegrad 5: 2.200 €
 
Entlastungsbudget

Für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 wird der Anspruch der Verhinderungspflege ab dem 01.01.2024 erweitert: Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von 6 Wochen auf 8 Wochen (56 Tage) verlängert und die Voraussetzung, dass die Pflegeperson das pflegebedürftige Kind vor der erstmaligen Verhinderung 6 Monate gepflegt haben muss, entfällt. Außerdem können die Leistungen der Kurzzeitpflege vollständig in Leistungen der Verhinderungspflege umgewandelt werden.
Jahres-Gesamtbudget ab dem 01.01.2024: 3.386€

Pflegeunterstützungsgeld
Der Anspruch wird von aktuell lediglich einmalig, auf bis zu 10 Tage pro Jahr erhöht.
 
Pflegekosten in vollstationären Einrichtungen der Langzeitpflege
Die Zuschläge zu den Pflegekosten werden um 5% erhöht, NEU ab 01.01.2024:
1. Jahr: 15%
2. Jahr: 30%
3. Jahr: 50%
ab dem 4. Jahr: 75%
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