Unsere Existenz ist bedroht!
Folgen der Pflegereform
Mit dem PNOG verlieren nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannte, unabhängige Pflegeberatungsstellen bundesweit ihre gesetzliche Grundlage zum 01.01.2028.
Wir haben dazu bei HENSELEIT+, mit einer der größten privaten unabhängigen Beratungsstellen nach §37 Abs. 7 SGB XI in Deutschland, einen offenen Brief an die politischen Akteure geschrieben.
OFFENER BRIEF
zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung
(Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG)
Betr.: Strukturelle Auswirkungen des PNOG auf anerkannte unabhängige Pflegeberatungsstellen und ambulante Pflegedienste – Streichung der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI und der Häuslichen Schulungen nach § 45 SGB XI
Stand: Juni 2026, Referentenentwurf BMG vom 03. Juni 2026
Verfasser: Nina Henseleit, Jens Henseleit
Anerkannt nach: § 37 Abs. 7 SGB XI, Tätig seit: 2014
Vorbemerkung
Henseleit+ ist eine durch die Landesverbände der Pflegekassen anerkannte unabhängige Pflegeberatungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI. Seit der Gründung im Jahr 2014 betreiben wir als Nina und Jens Henseleit GbR Beratungsstellen in Berlin und Brandenburg, die ausschließlich im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen tätig sind, ohne eigenes Interesse an bestimmten Pflegeleistungen, ohne Verträge mit Leistungserbringern und ohne wirtschaftliche Abhängigkeiten von Versorgungsentscheidungen.
Dieser offene Brief gibt unsere persönliche und unternehmerische Einschätzung zu den geplanten Änderungen durch das PNOG wieder. Wir wenden uns damit an die politischen Akteure, die an der Ausgestaltung und Verabschiedung des PNOG beteiligt sind.
Wir beschreiben, was diese Änderungen konkret für unsere Arbeit, unsere Klienten und unsere Einrichtung bedeuten und warum sie dazu führen, dass anerkannte unabhängige Pflegeberatungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI mit dem Inkrafttreten des PNOG faktisch abgeschafft werden: nicht durch ein ausdrückliches Verbot, sondern durch den vollständigen Entzug ihrer gesetzlichen Grundlage, ohne Übergangsregelung, ohne Erwähnung im Entwurf, ohne Alternative.
I. Wer wir sind und was wir leisten
Henseleit+ wurde 2014 gegründet mit dem Ziel, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine spezialisierte, strukturell unabhängige Beratung zu bieten: qualifiziert, ergebnisoffen und frei von Leistungsinteressen. Wir sind eine kleine Facheinrichtung, die sich ausschließlich der neutralen Pflegeberatung widmet, ohne Eigeninteresse an bestimmten Versorgungsentscheidungen und ohne wirtschaftliche Verflechtungen mit Leistungserbringern.
Heute, im Jahr 2026, begleiten wir:
2.500 | 5.000 | 1.500 | 300 |
kontinuierlich betreute Versicherte | Beratungsgespräche pro Jahr | Häusliche Schulungen pro Jahr | Gruppen-Pflegekurse pro Jahr |
Diese Zahlen stehen für ein Versorgungsnetz, das über zwölf Jahre kontinuierlich gewachsen ist. Hinter jedem Wert stehen Menschen: Pflegebedürftige, die uns vertrauen. Angehörige, die wir in schwierigen Lebenssituationen begleiten. Familien, die durch unsere Arbeit Unterstützung finden, die sie ohne uns nicht bekommen hätten.
Unsere Leistungen im Überblick
Unser Leistungsangebot deckt das gesamte Spektrum der gesetzlich vorgesehenen neutralen Beratung ab:
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Regelmäßige Hausbesuche bei Pflegegeldbezieherinnen und -beziehern aller Pflegegrade. Wir sehen hin, informieren, unterstützen und dokumentieren, unabhängig und ausschließlich im Interesse der Betroffenen.
- Häusliche Schulungen nach 45 SGB XI: Individuelle pflegefachliche Anleitung in der Wohnung des Pflegebedürftigen. Wir unterrichten Angehörige in Körperpflege, Lagerung, Mobilisation, Sturzprävention, Wundversorgung und weiteren pflegepraktischen Techniken – direkt in der realen Pflegesituation.
- Gruppen-Pflegekurse nach § 45 SGB XI: Regelmäßige Kursangebote für pflegende Angehörige in Gruppen. Wir vermitteln pflegepraktisches Wissen, fördern den Austausch untereinander und stärken die Resilienz der Pflegepersonen.
II. Was das PNOG für unabhängige Beratungsstellen nach §37 Abs. 3 SGB XI konkret bedeutet
Der Referentenentwurf des PNOG trifft unser Unternehmen in zweifacher Hinsicht direkt und existenziell.
1. Der Wegfall der Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zum 31. Dezember 2027 sollen die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI auslaufen. Das betrifft nicht nur uns als anerkannte unabhängige Beratungsstelle, es betrifft ebenso die ambulanten Pflegedienste, die diese Beratungseinsätze bislang ebenfalls durchgeführt haben. Auch ihnen wird mit dem PNOG eine bewährte Leistung entzogen. Die Nachfolgeleistung – die Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI n.F. – benennt weder Pflegedienste noch anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 als ausführende Stellen, sondern überträgt die Verantwortung auf Pflegestützpunkte, Sozialhilfeträger und Stellen der Altenhilfe.
Für Henseleit+ bedeutet das konkret: Die Leistung, auf der der größte Teil unserer täglichen Arbeit beruht, rund 5.000 Beratungsgespräche im Jahr, überwiegend als Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3, hat zum 1. Januar 2028 keine gesetzliche Grundlage mehr. Und die neue Struktur, die diesen Auftrag übernimmt, benennt anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 nicht als mögliche Leistungserbringer, obwohl wir diese Aufgabe heute bereits erfüllen.
Unsere Anerkennung nach § 37 Abs. 7 bleibt formell bestehen. Aber sie bleibt ohne Inhalt. Wir werden anerkannt sein für eine Aufgabe, die es nicht mehr gibt.
2. Die Streichung der Häuslichen Schulungen aus § 45 SGB XI
Artikel 1 Nummer 43 PNOG streicht § 45 Absatz 1 Satz 3 und 4 SGB XI. Damit entfällt die gesetzliche Grundlage für Häusliche Schulungen als eigenständige Leistung. Sie sollen in die Pflegebegleitung nach § 7c überführt werden.
Für Henseleit+ bedeutet das: Wir führen jährlich rund 1.500 Häusliche Schulungen durch. Das ist keine Randleistung, das ist ein zentraler Pfeiler unserer Arbeit. Pflegefachlich ausgebildete Beraterinnen und Berater gehen in die Wohnungen pflegebedürftiger Menschen und leiten Angehörige an: in Körperpflege, Lagerung und Transfer, Sturzprävention, Wundversorgung, im Umgang mit Kathetern, Stomata und Medikamenten. Diese Leistung erfordert examinierte Pflegefachpersonen.
Ab 2028 soll diese Schulung Teil der Pflegebegleitung sein, einer Leistung, die auch durch Sozialarbeiterinnen, Sozialversicherungsfachangestellte und anderes nicht-pflegerisch ausgebildetes Personal erbracht werden kann. Wir halten das für fachlich nicht vertretbar und für die betroffenen Menschen für potenziell gefährlich.
3. Existenzielle Bedrohung – und die Frage der Verhältnismäßigkeit
Das bedeutet konkret: Arbeitsplätze werden vernichtet. Regionale Steuereinnahmen fallen weg. Aufgebautes Fach-Know-how geht verloren – unwiederbringlich. Und die Menschen, die auf unabhängige Beratung angewiesen sind, verlieren eine Anlaufstelle, die sie seit Jahren kennen und der sie vertrauen.
Besonders schwerwiegend ist ein impliziter Mechanismus des PNOG, der bislang kaum benannt wird: Wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die durch den Wegfall der bisherigen Beratungsleistungen freiwerdenden Personalkapazitäten künftig für die neue Pflegebegleitung zur Verfügung stehen werden, dann instrumentalisiert er den Strukturbruch als Finanzierungsquelle. Das kommt einer Indienstnahme privaten Unternehmerrisikos für staatliche Versorgungsziele gleich, ohne Entschädigung, ohne Übergangsregelung, ohne Wahlmöglichkeit.
III. Folgen
Zur Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI n.F.
Die Idee einer strukturierten, frühzeitigen Pflegebegleitung ist richtig. Wir unterstützen das Ziel, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig, proaktiv und kontinuierlich zu begleiten. Wir tun genau das, seit 2014, mit anerkannter Qualifikation, nachgewiesener Praxis und ohne wirtschaftliches Eigeninteresse.
Was wir nicht nachvollziehen können: Warum eine Versorgungsstruktur, die diese Anforderungen heute bereits erfüllt, in der Neuregelung nicht vorkommt. Der Referentenentwurf benennt Pflegestützpunkte, Sozialhilfeträger und Altenhilfeeinrichtungen als mögliche Ausführer der Pflegebegleitung. Anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7, die diese Aufgabe bereits heute leisten, fehlen vollständig.
Zur Streichung der Häuslichen Schulungen
Die Häusliche Schulung ist keine abstrakte Dienstleistung. Sie findet statt, wenn eine Pflegefachkraft in die Wohnung eines Menschen kommt, der gerade erlebt hat, dass sein Vater nicht mehr allein aufstehen kann, oder dessen Mutter nach einem Schlaganfall neu versorgt werden muss. In diesem Moment zählt fachliche Kompetenz. Es geht um Körperpflege, Lagerung, den richtigen Griff beim Transfer – Fehler haben unmittelbare körperliche Konsequenzen.
Diese Schulungen können nicht durch Sozialarbeiterinnen oder Sozialversicherungsfachangestellte übernommen werden, so wertvoll ihre Kompetenz in anderen Bereichen ist. Die Qualifikation fehlt. Das ist kein Vorwurf, sondern eine Beschreibung von Ausbildungsinhalten. Wir fordern deshalb: Wenn Häusliche Schulungen künftig Teil der Pflegebegleitung sind, müssen sie zwingend durch examiniertes Pflegepersonal durchgeführt werden.
Zur fiskalischen Motivation der Streichung
Die amtliche Begründung zu Nummer 43 (Streichung § 45 Abs. 1 Satz 3 und 4) bezeichnet die Maßnahme als „Folgeänderung“. Tatsächlich dienen die bisherigen Ausgaben für Häusliche Schulungen nach § 45 als Refinanzierungsquelle für das neue Budget der Pflegebegleitung. Die Streichung einer fachlich begründeten Leistung aus überwiegend fiskalischen Gründen, ohne Qualitätsprüfung und ohne Berücksichtigung der Versorgungsrealität, ist fachpolitisch nicht zu rechtfertigen.
IV. Was die geplanten Änderungen für Versicherte bedeuten
Hinter unseren 2.500 kontinuierlich betreuten Versicherten stehen Menschen, die oft seit Jahren auf uns vertrauen. Viele von ihnen haben keine starke Lobby, keine laute Stimme im politischen Prozess. Wir möchten ihre Perspektive in diesen offenen Brief einbringen.
- Pflegebedürftige, die bislang regelmäßig durch uns besucht werden, verlieren zum 1. Januar 2028 diesen Kontakt, ohne dass sichergestellt ist, wer sie künftig in gleicher Qualität und Kontinuität begleitet.
- Angehörige, die durch unsere Häuslichen Schulungen lernen, wie sie sicher und rückenschätzend pflegen, werden künftig auf Anleiter angewiesen sein, die dafür nicht ausgebildet sind oder sie erhalten überhaupt keine individuelle Schulung
- Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer, die über den persönlichen Beratungsbesuch zu unseren Gruppenkursen gefunden haben, werden diesen Weg verlieren.
- Der Übergang zu neuen Strukturen ist zum jetzigen Zeitpunkt weder organisatorisch noch qualifikatorisch gesichert. Zum Stichtag 1. Januar 2028 droht eine reale Versorgungslücke.
V. Eine folgenschwere Entscheidung
Wir schreiben diesen Brief nicht, weil wir nur unsere Interessen schützen wollen. Wir schreiben ihn, weil wir glauben, dass hier etwas übersehen wurde – etwas, das sich nach dem 1. Januar 2028 nicht mehr korrigieren lässt.
Der Referentenentwurf des PNOG enthält keine Übergangsregelung für anerkannte unabhängige Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI. Er erwähnt sie nicht als mögliche Leistungserbringer der neuen Pflegebegleitung. Er stellt keine Planungssicherheit bereit. Die Streichung erfolgt kommentarlos – als „Folgeänderung“.
Das ist der Missstand, den wir benennen müssen: Eine bewährte Versorgungsstruktur wird abgebaut, ohne dass die Nachfolgestruktur qualifikatorisch gesichert ist. Häusliche Schulungen, eine pflegefachliche Leistung, die examiniertes Personal erfordert, sollen künftig auch durch Sozialarbeiterinnen und Sozialversicherungsfachangestellte erbracht werden dürfen. Beratungsleistungen, die heute durch unabhängige Fachkräfte erbracht werden, sollen in eine kasseneigene Struktur übergehen. Und der Übergang ist weder organisatorisch noch zeitlich gesichert.
Wir möchten, dass diese folgenschweren Fehlentscheidungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren überprüft werden. Wir möchten, dass die betroffenen Menschen, Pflegebedürftige, Angehörige, Mitarbeitende in Beratungsstellen, eine Stimme in diesem Prozess haben. Und wir möchten, dass die politischen Akteure, die über das PNOG entscheiden, wissen, was dieser Strukturbruch in der Praxis bedeutet und welche Folgen er hat.
DENN:
Henseleit+ ist keine Einzelerscheinung. In Deutschland gibt es hunderte nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannte, unabhängige Pflegeberatungsstellen. Kleine und mittlere Organisationen, die sich über Jahre spezialisiert, Mitarbeitende qualifiziert und Versorgungsstrukturen aufgebaut haben. Sie alle stehen vor derselben Situation:
Mit dem PNOG verlieren sie mit einem Schlag ihre gesetzliche Grundlage und werden sang- und klanglos aus der Pflegeversicherung entfernt!
Ob ein solches Vorgehen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs sowie dem Gleichbehandlungsgebot vereinbar ist, werden wir rechtlich prüfen lassen. Wir tun dies nicht aus strategischem Kalkül, sondern weil wir es als unsere Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden, unseren Klientinnen und Klienten und gegenüber allen anderen betroffenen Beratungsstellen in Deutschland sehen.
Berlin, den 05.06.2026
Nina und Jens Henseleit Henseleit+ | Nina und Jens Henseleit GbR Alt-Rudow 24, 12357 Berlin
Anerkannte neutrale und unabhängige Beratungsstellen nach §37 Abs. 7 SGB XI in Berlin und Brandenburg
