gültig vom 01.04. - 30.06.2022
Aktuelle Sonderregelungen
MDK-Pflegebegutachtung
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann noch bis 30.06.2022 nach Aktenlage und telefonischer Befragung erfolgen. Auf Wunsch der Versicherten, ist die Begutachtung in der Häuslichkeit durchzuführen.
Sonderregelungen für den Pflegegrad 1
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können bis zum 30.06.2022 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich auch für Hilfen außerhalb der geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen.
Pflegeunterstützungsgeld
Bis zum 30.06.2022 wird die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes wegen der SARS-CoV-2-Pandemie weiterhin von zehn auf 20 Arbeitstage verlängert.
Verpflichtende Beratungsbesuche nach § 37,3 SGB XI
Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger dürfen bis 30.06.2022 telefonisch, digital oder per Videokonferenz durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherte und/oder die Sorgenden und Pflegenden Angehörigen diese Art der Durchführung ausdrücklich wünschen. Wird der Beratungseinsatz nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse keine Sanktionen erlassen.