


Beratung im Pflegealltag
Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI - wenn ein Pflegegrad vorliegt

Bei der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI erhalten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige regelmäßig durch unsere Pflegefachpersonen pflegefachliche Unterstützung für die Häusliche Pflege.
Für Bezieher von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen, dann ist der Beratungseinsatz mindestens zweimal im Jahr durchzuführen. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, kann Ihnen die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Pflegegrad 1 liegt vor
Bei Pflegegrad 1 können Sie den Beratungseinsatz einmal im Halbjahr kostenfrei in Anspruch nehmen. Ebenso können Sie mit Pflegegrad 2-5 und Sachleistungsbezug (Versorgung durch einen Pflegedienst) den Beratungseinsatz einmal je Halbjahr kostenfrei in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 2-5 liegt vor
Bei Pflegegrad 2-5 müssen Sie, wenn Sie keine Sachleistung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, je nach Pflegegrad halb- oder vierteljährig einen Beratungseinatz in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 2–3 einmal je Halbjahr, bei Pflegegrad 4–5 einmal je Vierteljahr.
Gut zu Wissen
Wir führen unsere Beratungseinsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch, auch in türkischer Sprache können wir Ihnen die Beratung in Berlin anbieten.
Unser Einzugsgebiet
Wir besuchen Sie in Berlin und an Berlin grenzende Landkreise.
Für Sie kostenfrei
Wir sind eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte und unabhängige Beratungsstelle. Die durchgeführten Beratungseinsätze rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab.
Aktuelle Info
Die derzeit anhaltend hohen Nachfragen nach Beratungseinsätzen haben auch bei uns zu ausgelasteten Kapazitäten geführt. Leider kann es derzeit zu langen Wartezeiten für einen Beratungstermin kommen. Wir bitten um Verständnis - wir geben unser Bestes.