Beratung nach §37 Abs. 3 SGBXI

Das Beratungsgespräch, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

Beratung im Pflegealltag

Beratungseinsatz n. §37 Abs. 3 SGB XI

Bei der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI erhalten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige regelmäßig durch unsere Pflegefachpersonen pflegefachliche Unterstützung für die Häusliche Pflege.

Für Personen, die Pflegegeld beziehen, ist eine Beratung verpflichtend. Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, müssen Sie mindestens zweimal im Jahr an einem Beratungseinsatz teilnehmen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich die Pflegekasse das Recht vor, Ihr Pflegegeld zu kürzen.

Pflegegrad 1 liegt vor

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, einen kostenfreien Beratungseinsatz einmal im Halbjahr in Anspruch zu nehmen. Bei diesem Beratungseinsatz können unsere Pflegefachpersonen die Pflegesituation bewerten, individuelle Fragen beantworten und Unterstützung bei der Organisation der häuslichen Pflege bieten. Das Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten.

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bieten wir einen kostenfreien Beratungseinsatz einmal im Halbjahr an. Bei einem Sachleistungsbezug (Versorgung durch einen Pflegedienst) und Pflegegrad 2-5 haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Beratungseinsatz einmal je Halbjahr kostenlos in Anspruch zu nehmen.

Pflegegrad 2-5 liegt vor

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 besteht die Möglichkeit, je nach Art der Pflegeleistung, regelmäßig einen kostenfreien Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Wenn Pflegebedürftige keine Sachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, ist je nach Pflegegrad ein halb- oder vierteljährlicher Beratungseinsatz erforderlich. Bei Pflegegrad 2-3 ist ein Beratungseinsatz einmal je Halbjahr erforderlich, während bei Pflegegrad 4-5 ein Beratungseinsatz einmal je Vierteljahr stattfinden sollte. In einem Beratungseinsatz werden individuelle Fragen beantwortet und unsere Pflegefachpersonen können bei der Organisation und Optimierung der Pflege unterstützen. Das Ziel ist es, die bestmögliche Versorgung des Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

Gut zu Wissen

Wir führen unsere Beratungseinsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch, auch in türkischer Sprache können wir Ihnen die Beratung in Berlin anbieten.

Unser Einzugsgebiet

Wir besuchen Sie in Berlin und an Berlin grenzende Landkreise.

Für Sie kostenfrei

Unsere unabhängige Beratungsstelle ist von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt. Die durchgeführten Beratungseinsätze rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab.

Aktuelle Info

Wir sind derzeit aufgrund der hohen Nachfrage nach Beratungseinsätzen mit einer großen Anzahl von Anfragen konfrontiert und unsere Kapazitäten sind begrenzt. Wir bedauern, dass es aufgrund dessen zu längeren Wartezeiten für einen Beratungstermin kommen kann. Wir arbeiten jedoch hart daran, jedem unserer Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.

Wenn ein Pflegegrad vorliegt

Bei der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI erhalten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige regelmäßig durch unsere Pflegefachpersonen pflegefachliche Unterstützung für die Häusliche Pflege.

Für Personen, die Pflegegeld beziehen, ist eine Beratung verpflichtend. Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, müssen Sie mindestens zweimal im Jahr an einem Beratungseinsatz teilnehmen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich die Pflegekasse das Recht vor, Ihr Pflegegeld zu kürzen.

Einfach gut beraten sein

Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können je Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz kostenfrei in Anspruch  nehmen.

Pflegegrad 2-5

Pflegebedürftige die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen bei Pflegegrad 2-3 einmal je Halbjahr und bei Pflegegrad 4-5 einmal je Vierteljahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Kinder, Jugendliche & Erwachsene

Wir führen unsere Beratungseinsätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch, auch in türkischer Sprache können wir Ihnen die Beratung in Berlin anbieten.

Unser Einzugsgebiet

Wir besuchen Sie in Berlin und an Berlin angrenzende Landkreise.

Kostenfrei

Unsere unabhängige Beratungsstelle ist von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt. Die durchgeführten Beratungseinsätze rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab.

Video-Beratung

Der Erstbesuch muss immer in der Häuslichkeit stattfinden. Dann folgende Besuche können auf Wunsch im Wechsel als Hausbesuch und Video-Beratung durchgeführt werden.

Termine

Wir sind derzeit aufgrund der hohen Nachfrage nach Beratungseinsätzen mit einer großen Anzahl von Anfragen konfrontiert und unsere Kapazitäten sind begrenzt. Wir bedauern, dass es aufgrund dessen zu längeren Wartezeiten für einen Beratungstermin kommen kann. Wir arbeiten jedoch hart daran, jedem unserer Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihr Verständnis.